|
Schwarz & Grantz rauchmelderdienst |
|
|
Seit dem 01.04.2006 müssen laut
der Hamburgischen Bauordnung Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure und
Fluchtwege mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgerüstet werden.
Vorhandene Wohnungen müssen bis zum 31.12.2010 mit Rauchwarnmeldern
ausgerüstet werden. Wir bieten Ihnen auf diesem Gebiet einen Rundumservice
von der Installation über die Wartung bis zum Austausch der Geräte. |
|
|
Durch
unsere hochwertige EDV sind wir in der Lage, für jede Mietung Termine und
Leistungen sinnvoll zu koordinieren. Durch das Angebot der gesamten
Haustechnik aus einer Hand können verschiedene Arbeiten in einem Arbeitsgang
durchgeführt werden unter anderem - Wartung
der Lüftungsanlagen für innenliegende Räume Mehr
Informationen unter www.sg-rauchmelderdienst.de |
|
|
|
|